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Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten, Online-Shops, Apps und SaaS-Anwendungen barrierefrei gestaltet sein. Finden Sie mit diesem Check schnell und einfach heraus, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind oder nicht.
Nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG sind alle Webseiten, Online-Shops, Apps etc. gemeint, über die online ein Vertrag (Kauf, Buchung, etc.) mit einem Verbraucher geschlossen oder angebahnt werden kann. Unklar ist derzeit noch, ob auch eine kostenlose Leistung wie die Registrierung zu einem Free-Dienst oder die Eintragung in einen Newsletter hierunter fällt.
Ihre Anwendung muss wahrscheinlich nicht barrierefrei ausgestaltet werden.
Dennoch kann eine barrierefreie Website durchaus ein erstrebenswertes Ziel sein, das Ihnen zufriedene Website-Besucher und potenzielle Neukunden beschert. Je nach Branche und Zielgruppe kann auch ohne BFSG-Pflicht die Notwendigkeit nach Barrierefreiheit bestehen.
Kontaktieren Sie uns und wir besprechen gemeinsam, welche Verbesserungen man an Ihrer Website vornehmen kann
Ihre Anwendung muss sehr wahrscheinlich ganz oder teilweise barrierefrei gestaltet werden!
Sprechen Sie uns an und wir entwickeln gemeinsam einen Fahrplan für Ihr Projekt und setzen diesen Schritt für Schritt um.
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